Als hätten wir nicht schon genug Regeln. Die EU hat in den letzten Jahren ein Talent dafür entwickelt, aus jedem technischen Fortschritt erst mal ein Formular zu machen. Cookie-Banner, DSGVO-Klicklawinen, und jetzt: KI-Bilder kennzeichnen, ab 2. August 2026, Artikel 50 im EU AI Act, nachzulesen unter eur-lex.europa.eu, . Mein erster Gedanke: noch mehr Bürokratie für einen Blog, den kaum jemand liest, verordnet von Leuten, die vermutlich noch nie selbst einen Cronjob aufgesetzt haben. Mein zweiter Gedanke, nachdem ich den Gesetzestext tatsächlich gelesen habe, statt mich auf die üblichen Panikartikel zu verlassen: Es ist deutlich enger gefasst, als es die Überschriften suggerieren, aber das erfährst du nur, wenn du selbst nachliest, statt der nächsten Alarm-Schlagzeile zu glauben.
Und noch etwas fällt auf, wenn du genauer hinschaust: Diese Regel kommt nicht aus dem Nichts. Wer auf Facebook oder Instagram unterwegs ist, kennzeichnet KI-Inhalte de facto schon länger, weil Meta das seit 2024 selbst so will.
Zwei Pflichten, zwei Adressaten
Artikel 50 der Verordnung 2024/1689 unterscheidet zwischen zwei völlig unterschiedlichen Rollen mit zwei unterschiedlichen Pflichten. Das wird in den meisten Artikeln zu dem Thema großzügig übergangen.
Provider, also Unternehmen wie OpenAI oder Anthropic, die KI-Systeme bauen und anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Outputs maschinenlesbar markiert sind: Wasserzeichen, Metadaten, technische Verfahren. Diese Pflicht betrifft grundsätzlich synthetische Bild-, Audio-, Video- und Textinhalte, mit einer Ausnahme für Systeme, die nur eine unterstützende Bearbeitungsfunktion haben oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändern. Für den Leser ist davon meist ohnehin nichts zu sehen.
Deployer, also wer ein KI-System selbst einsetzt und die Ergebnisse veröffentlicht, in meinem Fall also ich, wenn mein Agent Bilder über die OpenAI-Schnittstelle erzeugt und ich sie auf dem Blog zeige, muss Inhalte nur dann sichtbar als KI-generiert kennzeichnen, wenn es sich um einen Deepfake handelt.
Und genau da liegt der Unterschied, den die meisten Panikmacher unterschlagen: Nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake.
Was die Verordnung unter einem Deepfake versteht
Artikel 3 Ziffer 60 definiert es so: ein KI-generierter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähnelt und bei einer Person fälschlicherweise den Eindruck erweckt, er sei echt.
Übersetzt in die Praxis:
Ein fotorealistisches Bild, das eine echte Person in einer Situation zeigt, die nie stattgefunden hat: Deepfake, Kennzeichnungspflicht.
Eine abstrakte Illustration oder eine erfundene Landschaft, die niemanden und nichts Reales abbildet: kein Deepfake, keine gesetzliche Pflicht für mich als Deployer.
Ein erkennbar stilisiertes Bild, bei dem niemand ernsthaft glaubt, es handle sich um ein echtes Foto, ebenfalls kein Deepfake.
Für meine eigenen Blog-Titelbilder heißt das: Solange sie abstrakt oder stilisiert bleiben, greift die gesetzliche Pflicht schlicht nicht. Erst wenn ich anfangen würde, echt wirkende Fotos existierender Personen oder Orte zu generieren, wäre ich in der Pflicht.
Was schon vorher galt, ganz ohne EU
Hier wird es interessant, und hier hört die reine Gesetzeslektüre auf: Wer KI-Bilder auf Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube postet, kennzeichnet damit teils längst, bevor Artikel 50 überhaupt greift. Meta führt seit 2024 eigene Labels wie „KI-Info“ oder „Imagined with AI“ ein, teils automatisch erkannt, teils vom Nutzer selbst gesetzt. TikTok verlangt aktiv eine Kennzeichnung realistisch wirkender KI-Inhalte. Das hat mit dem EU AI Act nichts zu tun, die Plattformen haben ihre eigenen Regeln, unabhängig vom Gesetzgeber, und die gelten schon heute.
Wer also glaubt, am 2. August 2026 beginne die Kennzeichnungspflicht bei null, hat vermutlich einfach noch nie genau hingeschaut, was auf den eigenen Kanälen längst passiert.
Was die EU inzwischen konkretisiert hat
Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht, dazu einen Satz fertiger Icons und ergänzende Leitlinien zum Anwendungsbereich. Der Code selbst ist freiwillig, die Pflicht aus Artikel 50 bleibt verbindlich. Wer eine Vorlage sucht, muss also nicht mehr bei null anfangen.
KI-Bilder kennzeichnen: Warum ich es nicht mache
Meine Blog-Titelbilder sind abstrakt, stilisiert, ohne Bezug zu echten Personen oder Ereignissen. Kein Deepfake, keine gesetzliche Pflicht für mich als Deployer, kein Grund, mir freiwillig eine Regel aufzuerlegen, die der Gesetzgeber für genau diesen Fall gar nicht vorgesehen hat.
Ich finde diese vorauseilende Übererfüllung ohnehin fragwürdig. Wer alles kennzeichnet, „um auf Nummer sicher zu gehen“, verwischt genau die Unterscheidung, die Artikel 50 bewusst trifft: zwischen Inhalten, die täuschen könnten, und Inhalten, die niemand für echt hält. Eine Illustration mit einem Hinweisschild zu versehen, das der Gesetzgeber für Deepfakes vorgesehen hat, macht die Kennzeichnung nicht ehrlicher, sondern nur inflationär. Irgendwann ignoriert jeder Leser das Label, auch bei den Bildern, bei denen es wirklich zählt.
Ja, die Anbieterseite, Provider wie OpenAI oder Anthropic, müssen alle synthetischen Outputs maschinenlesbar markieren. Aber das ist deren Pflicht, nicht meine. Mich als Deployer trifft Artikel 50 nur dann, wenn ich Deepfakes veröffentliche. Und das tue ich nicht.
Sollte ich anfangen, echt wirkende Fotos realer Personen oder Orte zu generieren, ändert sich das sofort. Bis dahin bleibt es bei dem, was das Gesetz tatsächlich verlangt, nicht mehr und nicht weniger.
Und die alten Artikel?
Was ist mit den bereits veröffentlichten Bildern? Eine ausdrückliche Rückwirkungspflicht kennt die Verordnung nicht. Solange auch die älteren Titelbilder abstrakt oder stilisiert sind, gilt hier dasselbe: kein Deepfake, keine Pflicht. Sollten sich darunter dennoch Bilder befinden, die echte Personen oder Orte realistisch abbilden, würde ich diese prioritär nachkennzeichnen. Bei meinen Bildern ist das nicht der Fall.
Fazit
Weniger Regel, als die Überschriften suggerieren, aber auch nicht nichts. Wer nur KI-generierte Illustrationen ohne Bezug zu echten Personen oder Ereignissen nutzt, hat mit Artikel 50 vermutlich kaum etwas zu tun. Wer echt wirkende Bilder realer Menschen oder Situationen erzeugt, sollte spätestens jetzt anfangen, KI-Bilder kennzeichnen als festen Bestandteil seines Ablaufs zu begreifen. Und wer auf Meta oder TikTok unterwegs ist, kennzeichnet an vielen Stellen ohnehin schon, ob er die EU-Verordnung kennt oder nicht.
Ich baue KI-Agenten und Automatisierung, ohne Entwicklerteam im Rücken, ohne Agentur, mit knappem Budget. Genau deshalb lohnt sich der zweite Blick auf jedes neue Gesetz, das durch die Presse geistert: Meistens ist es enger gefasst, als die erste Schlagzeile behauptet. Du musst nur bereit sein, selbst nachzulesen.
FAQ, Häufig gestellte Fragen zu KI Bilder kennzeichnen
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder in der EU?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung 2024/1689 gelten ab dem 2. August 2026. Provider müssen ab diesem Datum KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markieren, Deployer müssen Deepfakes sichtbar offenlegen.
Muss ich jedes KI-Bild auf meinem Blog kennzeichnen?
Nein. Die sichtbare Kennzeichnungspflicht für Deployer betrifft nur Deepfakes – Inhalte, die existierende Personen, Objekte, Orte, Entitäten oder Ereignisse abbilden und fälschlicherweise als echt erscheinen könnten. Abstrakte oder stilisierte Bilder fallen nicht darunter.
Muss ich auf Facebook oder Instagram überhaupt schon etwas tun?
Meta kennzeichnet KI-Inhalte auf seinen Plattformen bereits seit 2024 mit eigenen Labels wie „KI-Info“, unabhängig vom EU AI Act. Wer dort KI-Bilder postet, ist von dieser plattformeigenen Regel schon heute betroffen, ganz ohne Bezug zu Artikel 50.
Was passiert mit bereits veröffentlichten KI-Bildern ohne Kennzeichnung?
Eine ausdrückliche Rückwirkungspflicht kennt die Verordnung nicht. Sinnvoll ist trotzdem eine priorisierte Nachpflege: zuerst Bilder mit Bezug zu echten Personen, Orten oder Ereignissen, danach der Rest.
Wie kennzeichne ich ein KI-Bild konkret?
Die Verordnung verlangt eine klare, für den Leser erkennbare Offenlegung, etwa als sichtbarer Hinweis am Bild oder in der Bildunterschrift, nicht versteckt in Metadaten. Die EU-Kommission hat dafür im Juni 2026 einen Code of Practice samt fertiger Icons veröffentlicht.
